Achtung! Flexible PE und PP Verpackungen, papierbasierte Verbunde und Polystyrol gelten ab September nicht mehr als recyclingfähig.
Konsultationsverfahren zum neuen Mindeststandard läuft.
Verstehen, wissen, handeln! Diesen Dreiklang bieten wir Ihnen im kostenpflichtigen Webseminar zusammen mit Innoform an, inklusive der Vorformulierung eines Einwands an die Zentrale Stelle Verpackungsregister!
Eine wirre Regelungswut erzeugt Ratlosigkeit, Unsicherheit und Frust. Der neue Mindeststandard 2022 erschwert auf einer gänzlich theoretischen Ebene die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, diskriminiert pauschal Packhilfsmittel wie Haftetiketten und erkennt nicht mal die eigenen Vorgaben an.
Nein, es ist keine Marsmission, die von Osnabrück aus gesteuert wird, aber doch mindestens genauso wichtig: Die Zentrale Stelle Verpackungs-register (ZSVR). Sie übernimmt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Verpackungsgesetzes „die Aufgabe, die Produktverant-wortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen.