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Einweg oder Mehrweg – transparente Kennzeichnung gefordert


Einweg oder Mehrweg - transparente Kennzeichnung gefordert

Zum 01.01.2019 muss der Handel den Kunden genau über Ein- oder Mehrweg informieren.

Spätestens mit Inkrafttreten des neuen Verpackungsgesetz 2019, ist der Handel verpflichtet, die Endverbraucher am Verkaufsregal darüber zu informieren, ob es sich um eine Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackung handelt.

© Foto: Meto
© Foto: Meto

Kommentar

Trotz mehrfacher Änderungen und Anpassungen der Verpackungsverordnung, ist das ursprüngliche Ziel, nämlich den Erhalt der Getränkemehrwegquote bei über 72%, nicht erreicht worden. 2015 lag die Quote nur noch bei 44,3% und das trotz der vielgepriesenen Lenkungswirkung des Einwegpfandes.

 

Jetzt gibt es zwei neue Ansätze in der Gesetzgebung, die zumindest in die richtige Richtung weisen.

So wird derzeit von der Zentralen Stelle die Recycelfähigkeit von Verpackungen festgelegt. Das heißt, die Verpackungswertschöpfung wird endlich mal vom Ende her gedacht, von der Entsorgung und dem Recycling. Das Verpackungsmaterial wird dadurch zum hochwertigen Sekundärmaterial, das, sortenrein sortiert, wiederum in die Produktionsprozesse aufgenommen werden kann.

 

Das kann nur bedeuten: es muss viel mehr Monomaterial, auch für flexible Verpackungen zum Einsatz kommen und es wird sich zeigen, ob es beim Handel hinsichtlich der neuen Nachhaltigkeitsstrategien bei einem Lippenbekenntnis bleibt, wenn sich das shelf life zugunsten der Vereinfachung eines Packstoffs minimal reduziert.

 

Und auch der zweite Ansatz geht in die richtige Richtung: nach mehr als 20 Jahren, in denen die Deutschen Müll trennen und das ja nach wie vor sehr ambitioniert, ist dringend eine Auffrischung darüber nötig, welche Abfallfraktion wohin gehört, was wie getrennt werden muss und auch ob der Kunde im Supermarkt Ein- oder Mehrweg kauft.

 

Und die Unterscheidung ist auch nicht ganz logisch: eine Mehrwegflasche Bier wird mit 8 Cent Pfand belegt, für das gleiche Produkt in der Dose werden 25 Cent fällig. Für die Mehrwegflasche Mineralwasser wiederum werden 15 Cent im Laden hinterlegt, kauft man das gleiche Wasser in einer PET Einweg- oder auch Mehrwegflasche werden 25 Cent fällig. Haben Sie das verstanden? Müßig zu erwähnen, dass natürlich auch in der neuen Regelung Ausnahmen für bestimmte Produkte, wie Sekt, Wein, Frucht- und Gemüsesäfte gelten.

 

Zumindest soll der Verbraucher in Zukunft schon am Ladenregal deutlich sehen können, ob er die Getränke in Einweg oder Mehrweg kauft. Das wird ihn zwar eher nicht von seinen Konsumgewohnheiten abbringen und so die Mehrwegquote erhöhen, aber die Lenkungswirkung eines Pfandes bewirkt zumindest, dass das Material sortenrein gesammelt und recycelt werden kann und funktioniert für den Werkstoff PET ja auch ganz gut.

 

Zusätzlich sollte der Handel schon bei der Sortimentsauswahl auf die drei Grundsätze: Vermeiden, Vermindern, Verwerten achten und seine Lieferanten entsprechend honorieren, wenn diese auf recycelfähiges Material und entsprechende Verpackungen setzen.

 

Quelle: Verpackungswirtschaft, "Das ändert sich in der Getränkeabteilung", vom 27. Juli 2018

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